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zu Gast bei Freunden

AGB & Datenschutz



Für jeder direkten Buchung (zum Beispiel per WhattsApp) die nicht über unser online Buchungssystem gebucht wird, veranschlagen wir eine Anzahlung, bzw. Stornogebühr von mindestens 150,00 Euro (je nach Event) als Buchungssicherheit.

Bei einer Buchung über unser online Buchungssystem entfällt eine Anzahlung.

Es kann immer etwas passieren. Jedoch ist es für alle schade, wenn jemand nicht kommt und die Tour Plätze frei bleiben, obwohl Andere gerne mitgefahren wären. Bitte informiert uns rechtzeitig! 

Solltet Ihr eine gebuchte Tour nicht antreten, können Stornogebühren weiter verrechnet werden. 

Bei Rücktritt von der Tour (Stornierung durch schriftliche Erklärung, zum Beispiel per WhatsApp) fallen  Stornogebühren in Höhe der Anzahlung an.

Hier stellen wir selbstverständlich eine Stornorechnung aus zur Vorlage bei Eurem Reiserücktrittversicherer.




ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN


Lieber Visit Friend´s Gast,

die folgenden Bedingungen werden Bestandteil des zwischen Euch (nachfolgend „Kunde“) und uns (nachfolgend: „Veranstalter“) geschlossenen Vertrages. 

Die Bedingungen gelten hingegen nicht bei Buchung von vom Veranstalter ausdrücklich als lediglich vermittelt gekennzeichneten Leistungen.

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES /VERPFLICHTUNG FÜR MITREISENDE

1.1. Für alle Buchungen gilt:

a)    Grundlage des Angebots sind die Tour Ausschreibungen und die ergänzenden Informationen des Veranstalters für die jeweilige Tour, so wie sie auf der Webseite aufzufinden sind.
b)    Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Touren, den Preis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Teilnehmerzahl und die Stornokosten werden nur dann nicht Bestandteil des Vertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
c)    Sind Preisermäßigungen an das Lebensalter gebunden – zum Beispiel Kinderermäßigung/Kostenfreiheit von Kleinkindern – ist das Alter des Kindes am vertraglich vereinbarten Tour Datum maßgebend. Dieses Alter ist vom Veranstalter bei der Buchung anzugeben.

1.2. Für Buchungen, die schriftlich, per SMS, per E-Mail oder per WhatsApp erfolgen, gilt:

a)    Mit der Buchung (Tour Anmeldung) bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
b)    Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Veranstalter dem Kunden eine entsprechende Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. per WhatsApp, oder E-Mail).

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (zum Beispiel Internet, WhatsApp) gilt für den Vertragsabschluss:

a)    Dem Kunden wird der Ablauf der online Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.
b)    Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c)    Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. 
d)    Soweit der Vertragstext vom Veranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e)    Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ oder  mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
f)     Dem Kunden wird der Eingang seiner Tour Anmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. (Eingangsbestätigung).
g)    Die Übermittlung der Tour Anmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.
h)     Der Vertrag kommt durch den Zugang der Tour Bestätigung des Veranstalters beim Kunden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Tour Bestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Vertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß f) oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Tour Bestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Vertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck  tatsächlich nutzt.

1.4. Der Veranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Verträgen nach § 651 a und § 651 c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossenen wurden kein Widerrufsrecht besteht.


 2. ZAHLUNGSMODALITÄTEN UND AUSHÄNDIGUNG DER REISEUNTERLAGEN

2.1. Bei Tour Buchungen direkt mit dem Veranstalter (zum Beispiel via WhatsApp) ohne Nutzung des Online Buchungssystems ist sofort eine Anzahlung von mindestens 150,00 Euro des Tour Preises fällig. Die Restzahlung wird zu Beginn des Tour Starts fällig. Ist der Kunde mit der Anzahlung in Verzug kann er sich nicht auf die Durchführung der Tour berufen und der Veranstalter kann die Tour verweigern und die Buchung für nicht zustande gekommen erachten und stornieren.                                                                                                                                                                                                                                                   2.2. Bei Buchung und Zahlung über das online Buchungssystem ist der Tour Preis sofort in voller Höhe zu bezahlen. Dem Kunden ist bewusst, dass Buchungen über das online Buchungssystem günstiger sind als direkte Buchungen ohne Nutzung des online Buchungssystems.                                                                              2.3. Erhält der Kunde direkt von dem Veranstalter eine Rechnung und Bestätigung, sind Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an den Veranstalter zu leisten.


3. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind diesem vor Tour Beginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Tour nicht beeinträchtigen.
3.2. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel auch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN / REISERÜCKTRITTSKOSTEN

4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Tour Beginn vom Vertrag zurücktreten. Es wird ihm empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter.
4.2. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Tour nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Tour Preis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Tour oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Veranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3. Der Veranstalter macht folgende pauschalierte Reiserücktrittskostenentschädigung geltend: 

  • Bei Rücktritt von der Tour vor Anreise oder mehr als 5 Tage vor Tourbeginn (Stornierung durch schriftliche Erklärung, zum Beispiel per WhatsApp) fallen  Stornogebühren in Höhe der Anzahlung an.
  • Bei einem Rücktritt nach Anreise bzw. von weniger als 5 Tagen vor Tourbeginn fallen Stornogebühren in Höhe von 100% des Tourpreises an. Gleiches gilt, wenn der Gast die Nicht Durchführung der Tour selbst verschuldet, zum Beispiel durch Nicht Erscheinen bei einem Pick Up in der vorgegebenen Pick Up Zeit.
  • Erfolgt die Stornierung auf Grund von Krankheit wird eine Stornorechnung für die Reiserücktrittversicherung des Kunden erstellt. 

4.4. Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der Pauschalen in 4.3. eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung konkret zu beziffern und zu belegen.

7. ÄNDERUNGEN AUF VERLANGEN DES KUNDEN/UMBUCHUNGEN/ ERSETZUNGSBEFUGNIS

7.1. Verlangt der Kunde nach Abschluss der Buchung eine Umbuchung, so ist diese einmalig bis 22 Tage vor dem Tour Termin möglich, wenn die gewünschte geänderte Leistung nach dem Programm des Veranstalters zur Verfügung steht. Umbuchungen sind Änderungen des Tour Termins.
7.2. Für Umbuchungen im Sinne von 7.1. wird neben dem geänderten Reisepreis sowie etwaigen durch die Änderung für den Veranstalter nachweisbaren Zusatzkosten eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 30,00 € pro Person fällig, es sei denn die Umbuchung beruht auf einer fehlenden, unzureichenden oder falschen vorvertraglichen Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden.
7.3. Der Kunde kann nach Maßgabe von § 651 e BGB durch rechtzeitige Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger vom Veranstalter verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Veranstalter 7 Tage vor Tour Beginn zugeht. Ziff. 7.2. gilt entsprechend. Für den Tour Preis und die durch den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers entstehenden Mehrkosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemäß § 651 e BGB als Gesamtschuldner.

8. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

Nimmt der Kunde einzelne Tour Leistungen zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Veranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Tour Preises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Vertrages berechtigt hätten. 

9. KÜNDIGUNG UND RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER

9.1. Der Veranstalter kann den Vertrag auch nach Tour Beginn aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält, so dass eine weitere Teilnahme für den Veranstalter oder die Tour Teilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Eine Abmahnung im Sinne von Satz 2 ist für den Veranstalter entbehrlich, wenn der Kunde in besonders grober Weise die Reise stört. Das ist insbesondere bei Begehung von Straftaten gegenüber Mitarbeitern des Veranstalters, gegenüber  Leistungsträgern oder ihren Mitarbeitern sowie gegenüber anderen Tour Gästen der Fall. Dem Veranstalter steht im Fall der Kündigung der Tour Preis weiter zu.
9.2. Leistet der Kunde den Tour Preis ganz oder teilweise trotz angemessener Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter von dem Vertrag zurücktreten und daneben eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der Ziff. 6.3 bis 6.5. dieser Bedingungen verlangen.

10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

10.1. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden, insbesondere solche die im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

11. DATENSCHUTZ

Die Daten des Kunden werden mittels EDV unter Beachtung der gültigen Datenschutzgesetze aufgenommen, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe von Kundendaten erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung der Tour oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Maßnahmen erforderlich ist.


Stand: 31.01.2021

 
 
 
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